Dienstag, 4. Juni 2013

Eine Problematik

Dienstag 4. Juni Orf Morgenjournal 07:00

Das grundsätzliche Problem schildert Andreas Pichler vom Umweltministerium: Der Gefahrenzonenplan wird vom Bund erstellt, doch die Länder und die Gemeinden treffen die definitive Entscheidung, wo gebaut werden darf und wo nicht. "In manchen Gemeinden ist der Bebauungsdruck so groß, dass es manchem Bürgermeister sinnvoll erscheint, auch in gefährdete Gebiete hinein bauen zu lassen", so Pichler. Der Druck komme von der Bevölkerung oder auch von Gewerben, die sich ansiedeln wollen.
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Die Raumplanung sei hier völlig überfordert.
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Der Bürgermeister kann sich über den Gefahrenzonenplan hinwegsetzen, so Pichler. Er macht sich dabei auch nicht strafbar. Denn der Plan sei nur ein "flächenhaftes Gutachten" ohne rechtsverbindlichen Charakter, so Pichler. Der Gefahrenzonenplan sollte deshalb rechtsverbindlich und gesetzlich verankert werden, mit entsprechenden Strafandrohungen, sagt Pichler, damit die Risikoregionen vor allem im roten Bereich ernster genommen werden.
Der Gemeindebundpräsident meint dazu

Da gibt's wenig Vorgaben bisher, auch für die Baubehörden nicht und auch für die Gemeinden nicht. 

Das muß man den Menschen erklären, da muß man auch allenfalls Entschädigungen zahlen usw. das ist ein entscheidender Punkt, da kann man ned sagen also jetzt die Gemeinden sind da Schuld oder die Baubehörden sind Schuld, sondern da muß man sich gemeinsam hinsetzen und wie lösen wir das Problem.

Ich sag ganz offen, da gibt es hier Handlungsbedarf,  keine Frage, wir erleben des, wenn ich weiß das zum Beispiel Aufschüttungen bis zu 5000m² bewilligungsfrei sind, so ist das eine Problematik, die man angehen sollte sehr rasch.
Weil also jeder versucht, natürlich, die Bauunternehmen versuchen diese Räume zu nützen, Ablagerungen zu ermöglichen, die Grundbesitzer sagen, das ist zur Bewirtschaftung einfacher und diese Räume fehlen uns.
Da geht es nicht um den einzelnen Häuselbauer, der da hineinbaut, vielleicht, sondern da geht es um große Flächen und das ist ein Punkt den ich schon auch einfordere, von der Landes  und der Bundespolitik, das man sagt ok setzen wir uns zusammen und sichern wir diese Rückhalteräume.
Zu merken für die nächste Diskussionsrunde:
  1. Da fordert also der Gemeindebundpräsident mehr Vorgaben vom Bund und vom Land.
  2. Bloß weil jemand Entscheidungskompetenz hat, ist er noch lange nicht verantwortlich.
Warum ?

Weil die lokale Baubehörde dann Druck ableiten kann und das dann auf Wien schieben kann.
Steht da dann ein unausgesprochenes "Ich würde es ja tun" im Raum ?

Wie weit entspricht das mit den Entschädigungen einem "intelligenten Finanzprodukt" ?

Ein Beispiel:
Ein Grundstück wird als Baugrund gewidmet, dadurch steigt der Quadratmeterpreis. Der Eigentümer benötigt etwas Geld und findet eine Bank, die den Baugrund als Sicherung nimmt. Wird das Grundstück dann rückgewidmet, fällt die Sicherung weg.
Das ist für den Eigentümer, womöglich, existenzbedrohend, für die Bank ein Verlust, und für die Baubehörde ... die ist nicht Schuld.

Wen muß "man", nach Gemeindebundpräsident Mödlhammer, hier entschädigen und wer ist "man" ?

Möglichkeiten: Der Besitzer hat etwas Druck auf die Baubehörde ausgeübt, die Bank nimmt die Flächenwidmung ohne Kontrolle als ewiges Gesetz an, die Baubehörde hat es riskiert ?

Mödlhammer hat recht : eine Problematik