Dienstag, 4. Juni 2013

Eine Problematik

Dienstag 4. Juni Orf Morgenjournal 07:00

Das grundsätzliche Problem schildert Andreas Pichler vom Umweltministerium: Der Gefahrenzonenplan wird vom Bund erstellt, doch die Länder und die Gemeinden treffen die definitive Entscheidung, wo gebaut werden darf und wo nicht. "In manchen Gemeinden ist der Bebauungsdruck so groß, dass es manchem Bürgermeister sinnvoll erscheint, auch in gefährdete Gebiete hinein bauen zu lassen", so Pichler. Der Druck komme von der Bevölkerung oder auch von Gewerben, die sich ansiedeln wollen.
...
Die Raumplanung sei hier völlig überfordert.
...
Der Bürgermeister kann sich über den Gefahrenzonenplan hinwegsetzen, so Pichler. Er macht sich dabei auch nicht strafbar. Denn der Plan sei nur ein "flächenhaftes Gutachten" ohne rechtsverbindlichen Charakter, so Pichler. Der Gefahrenzonenplan sollte deshalb rechtsverbindlich und gesetzlich verankert werden, mit entsprechenden Strafandrohungen, sagt Pichler, damit die Risikoregionen vor allem im roten Bereich ernster genommen werden.
Der Gemeindebundpräsident meint dazu

Da gibt's wenig Vorgaben bisher, auch für die Baubehörden nicht und auch für die Gemeinden nicht. 

Das muß man den Menschen erklären, da muß man auch allenfalls Entschädigungen zahlen usw. das ist ein entscheidender Punkt, da kann man ned sagen also jetzt die Gemeinden sind da Schuld oder die Baubehörden sind Schuld, sondern da muß man sich gemeinsam hinsetzen und wie lösen wir das Problem.

Ich sag ganz offen, da gibt es hier Handlungsbedarf,  keine Frage, wir erleben des, wenn ich weiß das zum Beispiel Aufschüttungen bis zu 5000m² bewilligungsfrei sind, so ist das eine Problematik, die man angehen sollte sehr rasch.
Weil also jeder versucht, natürlich, die Bauunternehmen versuchen diese Räume zu nützen, Ablagerungen zu ermöglichen, die Grundbesitzer sagen, das ist zur Bewirtschaftung einfacher und diese Räume fehlen uns.
Da geht es nicht um den einzelnen Häuselbauer, der da hineinbaut, vielleicht, sondern da geht es um große Flächen und das ist ein Punkt den ich schon auch einfordere, von der Landes  und der Bundespolitik, das man sagt ok setzen wir uns zusammen und sichern wir diese Rückhalteräume.
Zu merken für die nächste Diskussionsrunde:
  1. Da fordert also der Gemeindebundpräsident mehr Vorgaben vom Bund und vom Land.
  2. Bloß weil jemand Entscheidungskompetenz hat, ist er noch lange nicht verantwortlich.
Warum ?

Weil die lokale Baubehörde dann Druck ableiten kann und das dann auf Wien schieben kann.
Steht da dann ein unausgesprochenes "Ich würde es ja tun" im Raum ?

Wie weit entspricht das mit den Entschädigungen einem "intelligenten Finanzprodukt" ?

Ein Beispiel:
Ein Grundstück wird als Baugrund gewidmet, dadurch steigt der Quadratmeterpreis. Der Eigentümer benötigt etwas Geld und findet eine Bank, die den Baugrund als Sicherung nimmt. Wird das Grundstück dann rückgewidmet, fällt die Sicherung weg.
Das ist für den Eigentümer, womöglich, existenzbedrohend, für die Bank ein Verlust, und für die Baubehörde ... die ist nicht Schuld.

Wen muß "man", nach Gemeindebundpräsident Mödlhammer, hier entschädigen und wer ist "man" ?

Möglichkeiten: Der Besitzer hat etwas Druck auf die Baubehörde ausgeübt, die Bank nimmt die Flächenwidmung ohne Kontrolle als ewiges Gesetz an, die Baubehörde hat es riskiert ?

Mödlhammer hat recht : eine Problematik

Dienstag, 21. Mai 2013

Zeitverwendung pro Tag

derStandard Sa./So./Mo., 18./19./20.Mai 2013 Seite 6 unten
Durchschnittliche Zeitverwendung pro Tag [Mo-So]
alle Personen ab 10 Jahre - ausgewählte Tätigkeiten


Schlafen08:20
Haupterwerbstätigkeit02:51
Fernsehen02:00
Körperpflege00:48
Kochen, Essen zubereiten00:32
Besuche bei/von Freunden/verwandten00:30
Aufräumen, Reinigen00:26
Einkaufen00:20
Ausgehen in Lokale, private Partys00:19
Wege - Erwerbstätigkeit00:19
Spazierengehen00:12
Wege - soziale Kontakte00:12
sportliche Betätigung00:11
Zeitungen, Zeitschriften lesen00:11
Spielen mit dem Kind00:09
Programm, Katalog, Anleitung lesen00:08
Gesellschafts-, Kinderspiele00:08
Computerspiele00:06
Besuch von Vergnügungsveranstaltungen00:05
Bücher lesen00:05
Informationsbeschaffung mit Computer00:05
kulturelle Aktivitäten00:04
Wandern, Laufen00:04
künstlerische Hobbys00:03
restliche Aktivitäten05:52
Fragen/Bemerkungen:
  • ist Kochen bei Hausfrauen als Haupterwerbstätigkeit gezählt worden.
  • 40 Stunden pro Woche sind 05:42 , die 02:51 Haupterwerbstätigkeit ist unter 50%
  • künstlerische Hobbys ist die kleinste Klassifizierung
  • restliche Aktivitäten entspricht einer Vollanstellung mit 40 Stunden

Donnerstag, 2. Mai 2013

Videokontrolle für heilige Kühe

Oe1 Mittagsjournal am 2.Mai 2013

Rettungsgasse : Bures pocht auf Videokontrolle

Mit einer Video-Überwachung will Verkehrsministerin Doris Bures (ÖVP) die Rettungsgasse kontrollieren. Ihre Forderung untermauert Bures nun mit Verfassungsexpertisen und einer Umfrage. Überzeugen will sie damit vor allem Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die vor allem den fehlenden Datenschutz kritisiert.
Zu beachten: Die Kameras sind bereits in Betrieb.
Bures hat nun die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) konkretisiert: Gemäß einer begleitenden Verordnung sollen 49 Autobahnabschnitte mittels Asfinag-Kameras überwacht werden. Bures betonte bei einer Pressekonferenz in Wien, dass es somit "zu keiner flächendeckenden Überwachung der Autofahrer" kommen soll.
 Zur Erinnerung, die Asfinag hat laut Beitrag im Abendjournal, 800 Kameras, die prinzipiell für die Kontrolle der Rettungsgasse verwendet werden können.
Auch sollen Verkehrsteilnehmer durch die Novelle "nicht abgezockt werden", sondern Feuerwehren und Rettungsorganisationen die Zufahrt zu Unfallorten ermöglicht werden. Damit bekomme die Exekutive ein "effektives Instrument zur Überwachung der Rettungsgasse", sagte Bures.
etwas später dann
Die videoüberwachten Streckenabschnitte sollen - ähnlich wie bei der Section Control - klar gekennzeichnet sein. Dafür soll es eigene Hinweisschilder mit der Aufschrift "Achtung: Rettungsgassen Kontrolle!" angebracht werden.
das bedeutet im Klartext:

Eine Übertretung der Strassenverkehrsverordnung ist, das hat ja auch der damalige Bundeskanzler Dr.Schüssel bestätigt, ein Bagatellfall. Der nur dann zu einer Strafe führt, wenn man es vorher aber wirklich ganz deutlich gesagt bekommt, eine einfache Tafel "100"-er Beschränkung ohne den Hinwei, dass die Einhaltung überwacht wird, ist völlig und absolut unfair.

Falls man zu diesem Zeitpunkt gerade auf der anderen Seite aus dem Wagenfenster schaut, zum Beispiel ein Unfall auf der Gegenfahrbahn, oder die Playlist des Audiosystems umsortiert, ist das natürlich als Strafminderungsgrund zu akzeptieren "Jawoll meine Damen und Herren von den diversen Autofahrerclubs und Parteien".

Unfair und reine Abzocke ist das, wo kämen wir da hin.

Die Überwachung des Verkehrsflusses mit 800 Kameras, ist völlig legitim, dient der Optimierung der Auslastung und Geschwindigkeit, aber das Erfassen von Übertretungen mit den selben Kameras ist eine Verletzung des Datenschutzes.

P.S. Die ASFINAG setzt ihre 800 und mehr Kameras bereits zur Überwachung ein, wozu sind die denn montiert.

... Österreichs heilige Kühe.

Sonntag, 14. April 2013

Begegnung mit der STVO

STVO  Begegnungszonen § 76c:
 (2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, ...
In nicht Begegnungszonen dürfen die das, dürfen sie ?
(2) ... haben von ortsgebundenen
Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten
ansonst, auf der Landstrasse oder so, kann man so nahe dran wie der Lack und die Versicherung es erlauben, oder.
(2) ... und dürfen nur mit
einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren
die erste Aussage mit Inhalt, kann aber laut (6) bis auf 30 erhöht werden. Von der Behörde nicht vom Fahrer.
(2) ... Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch
behindern.
NEIN!! Wirklich? Gilt aber nur für Begegnungszonen ?
(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig
behindern.
in dem sie zum Beispiel den Abstand nicht einhalten der ihrer Sicherheit zuträglich ist oder schneller als 20km/h unterwegs sind.

Ja ja, so ist das bei uns. 

Oder:
Das offensichtliche immer wieder deutlich machen, definiert den Rahmen einer Zivilisation.

Der ganze Text : STVO:

Begegnungszonen § 76c:

(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs,
dient, oder aufgrund der Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes angebracht erscheint, durch
Verordnung Straßen, Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Begegnungszonen erklären.

(2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen
Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit
einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch
behindern.

(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig
behindern.

(4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in
verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird.

(5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass am
Anfang und am Ende einer Begegnungszone die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 9e bzw. 9f) anzubringen sind.

(6) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken
dagegen bestehen, kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen.

schule. migration

derstandard 13./14. April 2013 S.10

"Das Lehrerzimmer ist die Parallelgesellschaft"

Für den deutschen Migrationsexperten Mark Terkessidis spiegeln die Klassenzimmer die gesellschaftliche Realität wider. 
Was auch sonst, wenn es grau und drei Meter hoch ist ? Ist es (hoffentlich) keine Maus sondern ein Elefant. Auf jeden Fall kann man es nicht mit der Hand fangen.
Wenn die Hälfte der Klasse einen Migrationshintergrund hat, ist das so, da kann man wählen wenn man will.
Zur Erinnerung: Sie ist rund, die Erde.

ganz normal

derstandard 13./14. April 2013 K1

Zwischen ganz krank und ganz gesund

Wiedereinstiegsmanagment steckt noch in den Kinderschuhen. Chefärzte attestieren entweder "krank" oder "gesund". Die Erste Bank hat Strukturen geschaffen wie es dazwischen angemessen klappen kann.

Da sagt nachher jeder "eh klar", aber zur verwaltungstechnischen Vereinfachung wird auf binäre Möglichkeiten reduziert. Weiter geht nicht, oder ?

Montag, 8. April 2013

rudimentärer Rechtsstaat

derstandard 6./7. April 2013 Seite 9
"Vertrauen beeinträchtigt" Land Salzburg hat Budgetreferentin zu Recht gekündigt

In der Urteilsbegründung heisst es
Man müsse gerade im öffentlichen Dienst davon ausgehen, "dass zumindest rudimentäres, von jedem Staatsbürger zu forderndes, gesetzeskonformes Verhalten an den Tag gelegt wird".

Ob die Forderung "rudimentäres, gesetzeskonformes Verhalten" oder "rudimentär gesetzeskonformes Verhalten" scheint mir nur ein minimaler Unterschied, in beiden Fällen erwartet sich der Richter nicht, dass im öffentlichen Dienst, die Gesetze gelten.
Das wurde auch schon vom Bundesland Kärnten bei den Ortstafeln und Tirol bei den Agrargemeinschaften so ausgelegt, da auf die Verfassung vereidigte Entscheidungsträger Ihren Eid nicht derart auslegen, dass Sie sich deshalb an die Verfassung halten müssen.

Und die Erwartung eines "rudimentären, gesetzeskonformen Verhaltens" ist , siehe das Wort "gerade" für alle anderen gelockert.