Montag, 8. April 2013

rudimentärer Rechtsstaat

derstandard 6./7. April 2013 Seite 9
"Vertrauen beeinträchtigt" Land Salzburg hat Budgetreferentin zu Recht gekündigt

In der Urteilsbegründung heisst es
Man müsse gerade im öffentlichen Dienst davon ausgehen, "dass zumindest rudimentäres, von jedem Staatsbürger zu forderndes, gesetzeskonformes Verhalten an den Tag gelegt wird".

Ob die Forderung "rudimentäres, gesetzeskonformes Verhalten" oder "rudimentär gesetzeskonformes Verhalten" scheint mir nur ein minimaler Unterschied, in beiden Fällen erwartet sich der Richter nicht, dass im öffentlichen Dienst, die Gesetze gelten.
Das wurde auch schon vom Bundesland Kärnten bei den Ortstafeln und Tirol bei den Agrargemeinschaften so ausgelegt, da auf die Verfassung vereidigte Entscheidungsträger Ihren Eid nicht derart auslegen, dass Sie sich deshalb an die Verfassung halten müssen.

Und die Erwartung eines "rudimentären, gesetzeskonformen Verhaltens" ist , siehe das Wort "gerade" für alle anderen gelockert.

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