Dienstag, 3. Dezember 2013

Qualifikation - Männer sind selbstbewusster

Die Presse am Sonntag diepresse
"Männer sind selbstbewusster"
In den heimischen Start- ups arbeiten nur zwölf Prozent Frauen. Damit ist die Gründerszene auf dem besten Weg, die selben Fehler wie große Firmen zu machen. Warum ist das so?
...
Oliver Holle, Chef von Speedinvest, bei der Präsentation dann auch gleich. „Wir wissen, dass wir eine Männerdomäne sind. Aber das ist und bleibt ein Problem.“
...
Männer präsentieren sich einfach viel selbstbewusster. Sie treten ganz anders auf“, sagt Emnay, die selbst in der Start-up-Szene gut vernetzt ist. Die gebürtige Afrikanerin hat für Holles Speedinvest gearbeitet, ist Vorstandsmitglied bei „Austrian Startups“ und hat daher oft Frauen und Männer bei der Präsentation ihrer Firma beobachtet. „Da ist immer wieder Ähnliches passiert. Die Frauen waren super qualifiziert, aber sie sind immer so unsicher aufgetreten“, erzählt sie. Im Vergleich dazu wären die Männer hereinspaziert, „als hätten sie die Innovation schlechthin zu verkaufen, dabei hatten sie nur die hundertste Social-Media-Idee.“ Man braucht das Ende der Geschichte nicht abzuwarten, um zu wissen, was passieren wird. Die Frau wird sich nicht durchsetzen. Wie so oft.
--- Zitate Ende


  • Die Frauen waren super qualifiziert. 
  • Die Frauen sind unsicher aufgetreten. 
  • Die Männer treten auf als hätten sie die Innovation. 
  • Die Männer haben dann nur die hundertste Social-Media-Idee.  
Summe: Die Frau wird sich nicht durchsetzen Finde den Fehler

... die Frau ist "nur" qualifiziert ... der Mann "nur" laut ... der Mann gewinnt.
Das bedeutet die Jury fungiert als Lautstärkemessgerät, Applausometer gab es doch bei irgendeinem Nachmittagskinderquiz.
Das ist vollständig in Ordnung, wenn man den oder die Lautestete/n finden will, wenn es überraschender Weise nicht um Lautstärke geht, dann hat man den falschen Wert erfasst, das Messgerät ist unqualifiziert. ...

So funktioniert zwar Wirtschaft nicht aber so läuft es.


Sonntag, 6. Oktober 2013

ist halt so

Derstandard 5./6. Okt 2013 Seite 36

Schluss mit dem Hickhack
Untertitel "SPÖ und ÖVP sollten Reform Partnerschaften mit Experten und Opposition suchen"

Schwierig scheint mir dabei, Experten werden dann gefragt, wenn es schwierig wird UND nicht gut läuft. Siehe Finanzkrise, keiner verstand die "neuen , innovativen Produkte", aber so lange es gut lief, ging es auch ohne Experten.  Wenn dann der Karren im Dreck steckt, die Naben schon lange nicht mehr sichtbar sind, ruft man nach Experten.
Die sagen einem dann dies und das und jenes, z.B. der Ochs, das Zugtier, ist seiner Natur nach kein wasserlebendes Tier, obwohl waten im Schlamm als artgerecht angeshen werden kann, ist er nicht einmal Amphibie. Es ist deshalb ratsam den Wagen nicht in zu tiefes Terrain zu führen, und, bei derart hoher Durchmischung der Flüssigkeit mit festen Partikeln, ist eine Respiration auch den meisten Fischen nicht mehr möglich, und, die richtige Abzweigung liegt einige Biegungen zurück, tatsächlich befindet man sich schon lange nicht einmal mehr auf dem Holzweg, sondern steht im Wald.

Übersetzt heißt das, wenn der Kopf des Ochsen im Dreck versunken ist tut er sich mit dem schnaufen schwer und dass man sich verirrt hat.

Und jetzt wird es wirklich schwierig, weil etwas geändert werden müsste, und das bedeutet es bleibt nicht so wie es ist und nicht wie es war und das wiederum ist ... schwierig, siehe derstandard selbe Ausgabe Seite K2

Worin Erfolg gesehen wird 
Er sehe seinen Auftrag als Berater darin, auf ein Ideal hinzuarbeiten, sagt Erich Cibulka, Managing Partner von Philadelphia Managment, frei nach Rainer Maria Rilke's Zitat "Du musst dein Ändern leben", ... Weil es sinnlos sei, sich mit einer wenig zufriedenstellenden betrieblichen Realität - à la "das ist halt so" - abzufinden. Es braucht ein Ziel, auf das hingearbeitet werden könne, ...
WUNDERSCHÖN !!!
Es braucht ein Ziel, das ein Ideal ist, das per Definition nicht erreicht werden kann, dann wird das Leben zum Ändern. Das ist halt so, aber das ist schwierigst.

Dienstag, 1. Oktober 2013

Handschlagqualität !

im Morgenjournal 1. Oktober 2013 nach der Parlamentswahl:

Frage: warum vertiefende Gespräche mit ohnehin bekannten Parteien notwendig seien, wird der ÖVP Chef gefragt:

Ich glaube das niemand heute sagen kann, was vor der Wahl von einer Partei geäussert wurde, ob das nach der Wahl genauso gilt, ob man bereit ist auch im Parlament durchaus konstruktiv an einem Projekt mitzuwirken. Denn wenn ich nur das Beispiel Wachstum hernehme, das hat soviele verschiedene Implikationen, die weit über das hinausgehen was man jetzt in einem einfachen Gesetz wirklich festlegen kann, dass es notwendig ist hier zu suchen ob nicht hier Bereitschaft besteht auch daran mitzuwirken, auch von anderen Parteien.
... nochmal

Ich glaube das niemand heute sagen kann, was vor der Wahl von einer Partei geäussert wurde, ob das nach der Wahl genauso gilt,
Die Klarheit der Aussage ist überraschend, der Inhalt erklärt beinahe alles, beruhigend ?

und zur Erinnerung "Österreich gehört den Weltoffenen" (c) 2013 ÖVP Plakattext.

Dienstag, 4. Juni 2013

Eine Problematik

Dienstag 4. Juni Orf Morgenjournal 07:00

Das grundsätzliche Problem schildert Andreas Pichler vom Umweltministerium: Der Gefahrenzonenplan wird vom Bund erstellt, doch die Länder und die Gemeinden treffen die definitive Entscheidung, wo gebaut werden darf und wo nicht. "In manchen Gemeinden ist der Bebauungsdruck so groß, dass es manchem Bürgermeister sinnvoll erscheint, auch in gefährdete Gebiete hinein bauen zu lassen", so Pichler. Der Druck komme von der Bevölkerung oder auch von Gewerben, die sich ansiedeln wollen.
...
Die Raumplanung sei hier völlig überfordert.
...
Der Bürgermeister kann sich über den Gefahrenzonenplan hinwegsetzen, so Pichler. Er macht sich dabei auch nicht strafbar. Denn der Plan sei nur ein "flächenhaftes Gutachten" ohne rechtsverbindlichen Charakter, so Pichler. Der Gefahrenzonenplan sollte deshalb rechtsverbindlich und gesetzlich verankert werden, mit entsprechenden Strafandrohungen, sagt Pichler, damit die Risikoregionen vor allem im roten Bereich ernster genommen werden.
Der Gemeindebundpräsident meint dazu

Da gibt's wenig Vorgaben bisher, auch für die Baubehörden nicht und auch für die Gemeinden nicht. 

Das muß man den Menschen erklären, da muß man auch allenfalls Entschädigungen zahlen usw. das ist ein entscheidender Punkt, da kann man ned sagen also jetzt die Gemeinden sind da Schuld oder die Baubehörden sind Schuld, sondern da muß man sich gemeinsam hinsetzen und wie lösen wir das Problem.

Ich sag ganz offen, da gibt es hier Handlungsbedarf,  keine Frage, wir erleben des, wenn ich weiß das zum Beispiel Aufschüttungen bis zu 5000m² bewilligungsfrei sind, so ist das eine Problematik, die man angehen sollte sehr rasch.
Weil also jeder versucht, natürlich, die Bauunternehmen versuchen diese Räume zu nützen, Ablagerungen zu ermöglichen, die Grundbesitzer sagen, das ist zur Bewirtschaftung einfacher und diese Räume fehlen uns.
Da geht es nicht um den einzelnen Häuselbauer, der da hineinbaut, vielleicht, sondern da geht es um große Flächen und das ist ein Punkt den ich schon auch einfordere, von der Landes  und der Bundespolitik, das man sagt ok setzen wir uns zusammen und sichern wir diese Rückhalteräume.
Zu merken für die nächste Diskussionsrunde:
  1. Da fordert also der Gemeindebundpräsident mehr Vorgaben vom Bund und vom Land.
  2. Bloß weil jemand Entscheidungskompetenz hat, ist er noch lange nicht verantwortlich.
Warum ?

Weil die lokale Baubehörde dann Druck ableiten kann und das dann auf Wien schieben kann.
Steht da dann ein unausgesprochenes "Ich würde es ja tun" im Raum ?

Wie weit entspricht das mit den Entschädigungen einem "intelligenten Finanzprodukt" ?

Ein Beispiel:
Ein Grundstück wird als Baugrund gewidmet, dadurch steigt der Quadratmeterpreis. Der Eigentümer benötigt etwas Geld und findet eine Bank, die den Baugrund als Sicherung nimmt. Wird das Grundstück dann rückgewidmet, fällt die Sicherung weg.
Das ist für den Eigentümer, womöglich, existenzbedrohend, für die Bank ein Verlust, und für die Baubehörde ... die ist nicht Schuld.

Wen muß "man", nach Gemeindebundpräsident Mödlhammer, hier entschädigen und wer ist "man" ?

Möglichkeiten: Der Besitzer hat etwas Druck auf die Baubehörde ausgeübt, die Bank nimmt die Flächenwidmung ohne Kontrolle als ewiges Gesetz an, die Baubehörde hat es riskiert ?

Mödlhammer hat recht : eine Problematik

Dienstag, 21. Mai 2013

Zeitverwendung pro Tag

derStandard Sa./So./Mo., 18./19./20.Mai 2013 Seite 6 unten
Durchschnittliche Zeitverwendung pro Tag [Mo-So]
alle Personen ab 10 Jahre - ausgewählte Tätigkeiten


Schlafen08:20
Haupterwerbstätigkeit02:51
Fernsehen02:00
Körperpflege00:48
Kochen, Essen zubereiten00:32
Besuche bei/von Freunden/verwandten00:30
Aufräumen, Reinigen00:26
Einkaufen00:20
Ausgehen in Lokale, private Partys00:19
Wege - Erwerbstätigkeit00:19
Spazierengehen00:12
Wege - soziale Kontakte00:12
sportliche Betätigung00:11
Zeitungen, Zeitschriften lesen00:11
Spielen mit dem Kind00:09
Programm, Katalog, Anleitung lesen00:08
Gesellschafts-, Kinderspiele00:08
Computerspiele00:06
Besuch von Vergnügungsveranstaltungen00:05
Bücher lesen00:05
Informationsbeschaffung mit Computer00:05
kulturelle Aktivitäten00:04
Wandern, Laufen00:04
künstlerische Hobbys00:03
restliche Aktivitäten05:52
Fragen/Bemerkungen:
  • ist Kochen bei Hausfrauen als Haupterwerbstätigkeit gezählt worden.
  • 40 Stunden pro Woche sind 05:42 , die 02:51 Haupterwerbstätigkeit ist unter 50%
  • künstlerische Hobbys ist die kleinste Klassifizierung
  • restliche Aktivitäten entspricht einer Vollanstellung mit 40 Stunden

Donnerstag, 2. Mai 2013

Videokontrolle für heilige Kühe

Oe1 Mittagsjournal am 2.Mai 2013

Rettungsgasse : Bures pocht auf Videokontrolle

Mit einer Video-Überwachung will Verkehrsministerin Doris Bures (ÖVP) die Rettungsgasse kontrollieren. Ihre Forderung untermauert Bures nun mit Verfassungsexpertisen und einer Umfrage. Überzeugen will sie damit vor allem Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die vor allem den fehlenden Datenschutz kritisiert.
Zu beachten: Die Kameras sind bereits in Betrieb.
Bures hat nun die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) konkretisiert: Gemäß einer begleitenden Verordnung sollen 49 Autobahnabschnitte mittels Asfinag-Kameras überwacht werden. Bures betonte bei einer Pressekonferenz in Wien, dass es somit "zu keiner flächendeckenden Überwachung der Autofahrer" kommen soll.
 Zur Erinnerung, die Asfinag hat laut Beitrag im Abendjournal, 800 Kameras, die prinzipiell für die Kontrolle der Rettungsgasse verwendet werden können.
Auch sollen Verkehrsteilnehmer durch die Novelle "nicht abgezockt werden", sondern Feuerwehren und Rettungsorganisationen die Zufahrt zu Unfallorten ermöglicht werden. Damit bekomme die Exekutive ein "effektives Instrument zur Überwachung der Rettungsgasse", sagte Bures.
etwas später dann
Die videoüberwachten Streckenabschnitte sollen - ähnlich wie bei der Section Control - klar gekennzeichnet sein. Dafür soll es eigene Hinweisschilder mit der Aufschrift "Achtung: Rettungsgassen Kontrolle!" angebracht werden.
das bedeutet im Klartext:

Eine Übertretung der Strassenverkehrsverordnung ist, das hat ja auch der damalige Bundeskanzler Dr.Schüssel bestätigt, ein Bagatellfall. Der nur dann zu einer Strafe führt, wenn man es vorher aber wirklich ganz deutlich gesagt bekommt, eine einfache Tafel "100"-er Beschränkung ohne den Hinwei, dass die Einhaltung überwacht wird, ist völlig und absolut unfair.

Falls man zu diesem Zeitpunkt gerade auf der anderen Seite aus dem Wagenfenster schaut, zum Beispiel ein Unfall auf der Gegenfahrbahn, oder die Playlist des Audiosystems umsortiert, ist das natürlich als Strafminderungsgrund zu akzeptieren "Jawoll meine Damen und Herren von den diversen Autofahrerclubs und Parteien".

Unfair und reine Abzocke ist das, wo kämen wir da hin.

Die Überwachung des Verkehrsflusses mit 800 Kameras, ist völlig legitim, dient der Optimierung der Auslastung und Geschwindigkeit, aber das Erfassen von Übertretungen mit den selben Kameras ist eine Verletzung des Datenschutzes.

P.S. Die ASFINAG setzt ihre 800 und mehr Kameras bereits zur Überwachung ein, wozu sind die denn montiert.

... Österreichs heilige Kühe.

Sonntag, 14. April 2013

Begegnung mit der STVO

STVO  Begegnungszonen § 76c:
 (2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, ...
In nicht Begegnungszonen dürfen die das, dürfen sie ?
(2) ... haben von ortsgebundenen
Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten
ansonst, auf der Landstrasse oder so, kann man so nahe dran wie der Lack und die Versicherung es erlauben, oder.
(2) ... und dürfen nur mit
einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren
die erste Aussage mit Inhalt, kann aber laut (6) bis auf 30 erhöht werden. Von der Behörde nicht vom Fahrer.
(2) ... Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch
behindern.
NEIN!! Wirklich? Gilt aber nur für Begegnungszonen ?
(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig
behindern.
in dem sie zum Beispiel den Abstand nicht einhalten der ihrer Sicherheit zuträglich ist oder schneller als 20km/h unterwegs sind.

Ja ja, so ist das bei uns. 

Oder:
Das offensichtliche immer wieder deutlich machen, definiert den Rahmen einer Zivilisation.

Der ganze Text : STVO:

Begegnungszonen § 76c:

(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs,
dient, oder aufgrund der Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes angebracht erscheint, durch
Verordnung Straßen, Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Begegnungszonen erklären.

(2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen
Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit
einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch
behindern.

(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig
behindern.

(4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in
verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird.

(5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass am
Anfang und am Ende einer Begegnungszone die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 9e bzw. 9f) anzubringen sind.

(6) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken
dagegen bestehen, kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen.

schule. migration

derstandard 13./14. April 2013 S.10

"Das Lehrerzimmer ist die Parallelgesellschaft"

Für den deutschen Migrationsexperten Mark Terkessidis spiegeln die Klassenzimmer die gesellschaftliche Realität wider. 
Was auch sonst, wenn es grau und drei Meter hoch ist ? Ist es (hoffentlich) keine Maus sondern ein Elefant. Auf jeden Fall kann man es nicht mit der Hand fangen.
Wenn die Hälfte der Klasse einen Migrationshintergrund hat, ist das so, da kann man wählen wenn man will.
Zur Erinnerung: Sie ist rund, die Erde.

ganz normal

derstandard 13./14. April 2013 K1

Zwischen ganz krank und ganz gesund

Wiedereinstiegsmanagment steckt noch in den Kinderschuhen. Chefärzte attestieren entweder "krank" oder "gesund". Die Erste Bank hat Strukturen geschaffen wie es dazwischen angemessen klappen kann.

Da sagt nachher jeder "eh klar", aber zur verwaltungstechnischen Vereinfachung wird auf binäre Möglichkeiten reduziert. Weiter geht nicht, oder ?

Montag, 8. April 2013

rudimentärer Rechtsstaat

derstandard 6./7. April 2013 Seite 9
"Vertrauen beeinträchtigt" Land Salzburg hat Budgetreferentin zu Recht gekündigt

In der Urteilsbegründung heisst es
Man müsse gerade im öffentlichen Dienst davon ausgehen, "dass zumindest rudimentäres, von jedem Staatsbürger zu forderndes, gesetzeskonformes Verhalten an den Tag gelegt wird".

Ob die Forderung "rudimentäres, gesetzeskonformes Verhalten" oder "rudimentär gesetzeskonformes Verhalten" scheint mir nur ein minimaler Unterschied, in beiden Fällen erwartet sich der Richter nicht, dass im öffentlichen Dienst, die Gesetze gelten.
Das wurde auch schon vom Bundesland Kärnten bei den Ortstafeln und Tirol bei den Agrargemeinschaften so ausgelegt, da auf die Verfassung vereidigte Entscheidungsträger Ihren Eid nicht derart auslegen, dass Sie sich deshalb an die Verfassung halten müssen.

Und die Erwartung eines "rudimentären, gesetzeskonformen Verhaltens" ist , siehe das Wort "gerade" für alle anderen gelockert.

Samstag, 9. März 2013

unauffällige 35 Prozent

derstandard Sa./So. 9./10. März 2013 Seite 10 "Kontrollsystem wie vor 30 Jahren"

der letzten Absatz

Und wie hat Haslauer als Aufsichtsratsmitglied der Hypo-Bank die Geschäfte mit dem Land beurteilt, als das Land 2008 seine Barvorlagen auf 600 Millionen Euro erweitert habe? Die Größenordnung sei bei einem Gesamtschuldenstand von 1,7 Milliartden "unauffällig" gewesen, sagt Haslauer. Er war bis 2009 im Aufsichtsrat des Geldinstituts.
600Millionen / 1,7Milliarden = 0,3529 entspricht 35,29 %.

Damit ist auch klar gestellt, dass der Untertitel auf der ersten Seite
42 Prozent sagen, "Unter Hitler war nicht alles schlecht"
nicht beunruhigend zu sehen ist, dieser Wert ist zwar höher als "unauffällig" wahrscheinlich "wahrnehmbar". Das Ergebnis der Niederösterreichwahl

Christenpartei 0,09%., FPÖ 8,2% (-2,3%), Grüne 8,0% (+1,1%), KPÖ 0,8% (-0,1%),
Mutbürgerpartei 0,6% (+0,6%), ÖVP 50,8% (-3,6%), Piratenpartei 0,05% (+0,05%),
SPÖ 21,6% (-3,9%), Team Stronach 9,8% (+9,8%), 
ergibt dann auch, dass die ÖVP als einzige "sichtbar" ist, obwohl bei einer Wahlbeteiligung von 71 Prozent 71*50,8 = 3606,8 sind das "unauffällige" 36 Prozent.

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Mittwoch, 6. März 2013

Die Bundesheerbefragung - ein Leger ?

Eingeschränkt durch meine begrenzte Übersicht und ohne die Zeit exakt zu recherchieren, die ich versuchen werde nachzubringen, Revision:0.

Kurzversion:

  • Die österreichische Volkspartei, bzw. deren Führung, hat WANN?(als sie auch zur NATO und die Neutralität abschaffen wollte?) Überlegungen zur Einführung eines Berufsheeres.
  • Die SPÖ war STRICKT? dagegen.
 Dieser Zustand, Stand ist ein sehr passendes Wort für die meisten politischen Vorgänge, Vorgang wiederum weniger, weil es Bewegung implizieren würde, die ja selten vorkommt.

Beim Wiener Wahlkampf 20xx? hat sich die SPÖ dann auf ein gewagtes? Spiel eingelassen (fiktiver Dialog):

A: Passts auf, wir machen folgendes: einer von uns tritt vor die Presse und spricht sich für die Einführung eines Berufsheeres aus.
B: Aber das wollen doch nicht wir sondern die VPler.

A: Genau. Aber was passiert dann ? Die werden aufspringen und Nein schreien bevor ihnen das auffällt, erstens weil sie immer dagegen sind und zweitens weil sie immer gegen Veränderungen sind. Das zieht sich dann etwas dahin (tut es immer, siehe oben), nach einiger Zeit lassen wir uns dazu überreden eine Volksbefragung abzuhalten. Die VP wird auf ein bindendes Ergebnis bestehen.

Um sicherzustellen, daß wie nicht "gewinnen" kann ja kurz vor der Befragung noch etwas passieren, einer von uns spricht sich für das Milizheer aus oder wird krank oder was weiß ich.

Und dann hat uns die VP dazugezwungen das zu machen was wir wollten und sie nicht, Eigentor trifft das noch nicht einmal.